Strafanzeige Jan Fleischhauer

PALÄSTINA KLAGT Jan Fleischhauer an.

Fleischhauer, Journalist bei FOCUS, hat in den letzten Monaten öffentliche Äußerungen gemacht, die Straftatbestände erfüllen: Volksverhetzung; Billigen und Unterstützen von Kriegsverbrechen; Störung des öffentlichen Friedens. Als selbsternannter „Nahostexperte“ sollte Fleischhauer sich der IGH-Entscheidung, dass es plausible Anhaltspunkte für einen Genozid an den Palästinenser:innen in Gaza gibt, durchaus bewusst sein. Seine Aussagen sind angesichts des Genozids, der an den Palästinenser:innen verübt wird, besonders perfide.


Fleischhauer propagiert öffentlich die Unterstützung des Genozids. Er verharmlost die genozidalen Handlungen des israelischen Staates und unterstützt die Kollektivbestrafung einer ganzen Bevölkerung. Fleischhauers Aussagen erfüllen den Tatbestand des Billigens von Kriegsverbrechen, indem er die Bundesregierung dazu aufruft, Zahlungen an das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina - Flüchtlinge (UNRWA) einzustellen.

Fleischhauer geht soweit Palästinenser:innen mit Adolf Hitler gleichzusetzen. Damit stellt er die gesamte Bevölkerung in Gaza unter Generalverdacht und spricht ihnen ihre Unschuld und Menschlichkeit ab. Fleischhauers öffentliche Aussagen tragen dazu bei, die Gesellschaft zu desensiblisieren und die Aufmerksamkeit vom Genozid abzulenken. Mit seinen Aussagen verhindert Fleischhauer auch Maßnahmen, die zum Schutz der palästinensischen Bevölkerung unternommen werden könnten. 

Fleischhauer stachelt mit seinen Aussagen zum Hass gegen Palästinenser:innen auf und greift sie in ihrer Menschenwürde an. Seine Aussagen schaffen den geistigen Nährboden für die Bereitschaft zu Exzessen gegen Palästinenser:innen. 

Für seine entmenschlichenden und genozidalen Aussagen muss Jan Fleischhauer juristisch zur Rechenschaft gezogen werden. Unsere Kampagne PALÄSTINA KLAGT AN stellt den Entwurf einer Strafanzeige zur Verfügung. Folgt dazu diesem Link.

Zitate

So sieht brüderliche Liebe aus. Auch in der muslimischen Welt weiß man offenbar, was man vom Palästinenser zu halten hat. Wie heißt es: Better Safe Than Sorry.:
— https://twitter.com/janfleischhauer/status/1746479570901950683
Das Gute am Palästinenser: Er gibt freimütig Auskunft, über das, was er vorhat. Darin ähnelt er seinem großen Vorbild, dem deutschen Reichskanzler Adolf Hitler. Auch der hat, wie man weiß, kein Blatt vor den Mund genommen. Die Welt zog es vor, seine Ankündigungen für Aufschneiderei zu halten, bis sie eines Besseren belehrt wurde.
— https://www.focus.de/politik/meinung/die-focus-kolumne-von-jan-fleischhauer-was-haben-wir-in-palaestina-verloren_id_238122588.html
Es ist ziemlich simpel: Entweder @BMZ_Bund und @AuswaertigesAmt sorgen dafür, dass kein Cent mehr an diese Hamas-Cover-Bude namens @UNRWA geht. Und zwar nie wieder. Oder man muss @ABaerbock und @SvenjaSchulze68 leider Beihilfe zur Terrorfinanzierung vorwerfen. Those Are The Facts
— https://twitter.com/janfleischhauer/status/1756399283383762960
„Die Juden oder die Aggro-Araber: Wir müssen uns entscheiden, wen wir halten wollen.”

„Ich bin dafür, die Dinge zu sehen und zu beschreiben, wie sie sind. Am Ende geht es um die Frage, wen wir in Deutschland halten wollen: die Juden oder die antisemitischen Troublemaker. Darauf läuft es hinaus.

Der ehemalige Justizsenator von Hamburg Till Steffen und heutige Geschäftsführer der Grünen im Bundestag hat eine Antwort gegeben, die auch meine wäre: „Die Juden sollen bleiben, die anderen sollen gehen.“ Wenn ich mich nicht täusche, denken viele Menschen in Deutschland ähnlich.“

„Wie sagte Till Steffen: Die Juden sollen bleiben, die anderen sollen gehen. Wenn wir weiter nichts tun, wird’s genau andersherum kommen.“
— https://www.focus.de/politik/meinung/kolumne-wen-wollen-wir-eigentlich-haben-wen-nicht_id_242930351.html

Strafanzeige

Strafanzeige gegen Jan Fleischhauer wegen öfftl. Aufforderung zu Straftaten (§111 StGB), Volksverhetzung (§130 StGB) und Belohnung und Billigung von Straftaten (§140 StGB)

Strafanzeige gegen Jan Fleischhauer wegen öfftl. Aufforderung zu Straftaten (§111 StGB), Volksverhetzung (§130 StGB) und Belohnung und Billigung von Straftaten (§140 StGB)

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