Palästina klagt an
Seit Jahrzehnten normalisieren Politiker:innen, Leitmedien und Personen des öffentlichen Lebens die Dehumanisierung von palästinensischem Leben. Die oft tendenziöse Berichterstattung entwertet damit Leben, Leiden und Tod von Palästinenser:innen unter 75-jähriger israelischer Besatzung und Apartheid. Insbesondere im deutschen Kontext werden in den Leitmedien rassistische und entmenschlichende Rhetorik gegenüber Palästinenser:innen bis hin zu Aussagen zur Unterstützung des Genozids Israels an den Palästinenser:innen veröffentlicht. Vermehrt nutzen Personen des öffentlichen Lebens auch Social media Plattformen, um ihre rassistischen und teilweise genozidalen Aussagen zu verbreiten.
Der Internationale Gerichtshofs hielt am 26. Januar 2024 fest, dass der Vorwurf des Genozid Israels an der palästinensischen Bevölkerung plausibel ist. Als Unterzeichner der Genozid Konvention ist Deutschland verpflichtet, Völkermord zu verhindern und diejenigen strafrechtlich zu verfolgen, die genozidale Handlungen leugnen, billigen, verharmlosen, unterstützen oder dazu anstiften.
Wir, von Palästina Spricht, haben eine ausführliche Recherche zu rassistischen und genozidalen Aussagen von Politiker:innen und Personen des öffentlichen Lebens gemacht. Dazu gehören Vertreter:innen der Bundesregierung, Ministerpräsident:innen, Parteivorsitzende, Kabinettsmitglieder, u.a. Politiker:innen der CDU/CSU, SPD, FDP, GRÜNE, Medienschaffende und andere Personen des öffentlichen Lebens.
Die Kampagne PALÄSTINA KLAGT AN ist der erste Schritt gegen eine Kultur der Straflosigkeit. Wir ziehen diejenigen, die hier in Deutschland öffentlich zu Gewalt gegen Palästinenser*innen aufstacheln und den Völkermord an dem palästinensischen Volk unterstützen, juristisch zur Verantwortung. Wir arbeiten hierfür mit mehreren Anwält:innen zusammen, die die Kampagne unterstützen.
Die Strafanzeigen werden gestellt gegen:
Völkerrechtsverbrechen-bezogene Volksverhetzung nach § 130 Abs. 5 StGB
das Billigen, Leugnen oder grobe Verharmlosen von Völkerrechtsverbrechen nach § 140 Nr. 2 iVm § 138 Abs. 1 Nr. 5 StGB
die öffentliche Befürwortung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen nach § 140 Nr. 2 StGB
Bei Interesse zur Unterstützung bei den Strafanzeigen, folgt dem Link zur Kampagne.

Strafanzeige Jan Fleischhauer
Fleischhauer, Journalist bei FOCUS, hat in den letzten Monaten öffentliche Äußerungen gemacht, die Straftatbestände erfüllen: Volksverhetzung; Billigen und Unterstützen von Kriegsverbrechen; Störung des öffentlichen Friedens. Als selbsternannter „Nahostexperte“ sollte Fleischhauer sich der IGH-Entscheidung, dass es plausible Anhaltspunkte für einen Genozid an den Palästinenser:innen in Gaza gibt, durchaus bewusst sein. Seine Aussagen sind angesichts des Genozids, der an den Palästinenser:innen verübt wird, besonders perfide.
Fleischhauer propagiert öffentlich die Unterstützung des Genozids. Er verharmlost die genozidalen Handlungen des israelischen Staates und unterstützt die Kollektivbestrafung einer ganzen Bevölkerung. Fleischhauers Aussagen erfüllen den Tatbestand des Billigens von Kriegsverbrechen, indem er die Bundesregierung dazu aufruft, Zahlungen an das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina - Flüchtlinge (UNRWA) einzustellen.

Strafanzeige Tobias Huch
Palästina klagt Tobias Huch an!
Völkermord beginnt mit Sprache, oft geschürt durch Aufhetzung und die Stigmatisierung einer bestimmten nationalen, religiösen oder ethnischen Gruppe. Dies beinhaltet die Verwendung abstoßender Beschreibungen wie "menschliche Tiere" oder "Terroristen". In Israel haben Politiker:innen, Militär- und Medienvertreter:innen wiederholt den Begriff "nicht unschuldig" verwendet, um die gesamte Bevölkerung des Gazastreifens zu beschreiben und damit den Völkermord gegen sie ohne politische Konsequenzen zu ermöglichen. Auch in Deutschland haben Politiker:innen und Journalist:innen wie Tobias Huch diese beschämenden Handlungen wiederholt.