Pressemitteilung Palästina klagt an

Seit dem 7. Oktober wurden 26.751+ Palästinenser:innen durch die Angriffe des israelischen Militärs getötet. Mehr als 65.000 Palästinenser:innen wurden verwundet. 1,7 Millionen Palästinenser:innen wurden innerhalb Gazas durch das israelische Militär vertrieben (vgl. OCHPA, Stand: 05.02.2024). 

Der Internationale Gerichtshof hat im Genozidverfahren gegen Israel  den Vorwurf des Genozids gegen Palästinenser:innen als plausibel eingeschätzt. Der IGH hat Israel zu Maßnahmen verpflichtet, da konkrete Anhaltspunkte für einen Genozid vorliegen. Während der IGH, aber auch Sonderberichterstatter*innen der UN auf die Pflicht hinweisen, Völkermord zu verhindern, verfestigt die Bundesregierung ihre Unterstützung für die israelischen Angriffe durch Waffenexporte, die sich seit Kriegsbeginn verzehnfacht haben. Deutschland muss sich dem Vorwurf stellen, es habe – unter anderem mit seinen Waffenlieferungen – Beihilfe dazu geleistet. Gleichzeitig melden sich zahlreiche Politiker:innen, und Medienschaffende öffentlich zu Wort, die die Völkerrechtsverbrechen des israelischen Staates an der palästinensischen Bevölkerung leugnen, billigen oder sogar unterstützen. Genozidales Sprechen und hetzerische Aussagen von Personen des öffentlichen Lebens finden in einem Diskurs von antimuslimischen und antipalästinensischem Rassismus statt und tragen zur Entwertung palästinensischen Lebens bei. Die Gutheißung der israelischen Kriegsverbrechen in Gaza und der Aufruf zur Kollektivbestrafung der palästinensischen Bevölkerung stören den inländischen öffentlichen Frieden erheblich.

Die Kampagne PALÄSTINA KLAGT AN dient nun dazu, diese Personen des öffentlichen Lebens für ihre Aussagen juristisch zur Rechenschaft zu ziehen. 

Die Strafanzeigen werden gestellt gegen 

  • Völkerrechtsverbrechen bezogene Volksverhetzung nach § 130 Abs. 5 StGB 

  • das Billigen, Leugnen oder gröbliches Verharmlosen von Völkerrechtsverbrechen nach § 140 Nr. 2 iVm § 138 Abs. 1 Nr. 5 StGB

  • die öffentliche Befürwortung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen nach § 140 Nr. 2 StGB

Die Kampagne richtet sich gegen eine Kultur der Straflosigkeit angesichts von Genozid, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Personen des öffentlichen Lebens, die die Völkerrechtsverbrechen leugnen, verharmlosen oder billigen, werden durch PALÄSTINA KLAGT AN zur Verantwortung gezogen. 

Online-Pressekonferenz am 16.2.2024 um 9 Uhr.

Weitere Informationen zur PALÄSTINA KLAGT AN Kampagne: Instagram Account

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Strafanzeige Volker Beck

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