FAQ

  • Grundsätzlich gilt der Amtsermittlungsgrundsatz für die Staatsanwaltschaft und Polizei, so dass diese verpflichtet sind Straftaten zu ermitteln, sobald die Begehung einer Straftat möglich erscheint. Um allerdings den Druck auf die Behörden zu erhöhen und sicherzustellen, dass diese nicht im Bürokratieapparat versanden, wollen wir möglichst viele Strafanzeigen stellen. Durch den Eingang von hunderten Strafanzeigen wollen wir sichergehen, dass Ermittlungen gewissenhaft aufgenommen werden und die Behörden hierzu bei einem Ausbleiben der Anklage durch die Staatsanwaltschaft klar Stellung nehmen müssen. Außerdem wollen wir das Risiko vermeiden, dass aufgrund des Abhandenkommens von Strafanzeigen auf dem Postweg, aber auch bei Weiterleitung der Anzeigen von der Polizei an die Staatsanwaltschaft, nicht ermittelt wird.

  • Ja, die Polizei muss dir eine Empfangsbestätigung mit dem Straftatbestand (§112, §130, §140), dem Beschuldigten und einem Aktenzeichen ausstellen, wenn du die Anzeige in einer Polizeidienststelle stellst.

  • Das Einreichen einer Strafanzeige birgt grundsätzlich keine rechtlichen Risiken für die Antragsteller*innen. Denkbar wären Gegenklagen der Betroffenen wegen „Falscher Verdächtigung“ nach § 164 StGB. Dies würde allerdings voraussetzen, dass wir in unseren Strafanzeigen bewusst falsche Tatsachen behaupten, um ein Strafverfahren gegen die Beschuldigten einzuleiten. Da unsere Strafanzeigen sich alle wahrheitsgemäß auf öffentlich gemachte Aussagen berufen, ist ein solches Risiko hier nicht gegeben. Für nicht deutsche Bürger*innen, die in Deutschland leben oder sich vorübergehend dort aufhalten, können einige zusätzliche Risiken bestehen, wenn sie Strafanzeigen stellen:

    1. Aufenthaltsrechtliche Konsequenzen: Personen ohne deutschen Aufenthaltsstatus sollten sicherheitshalber vom Stellen einer Strafanzeige absehen, da das Einreichen einer Strafanzeige ihre Aufenthaltsgenehmigung beeinträchtigen könnte, insbesondere wenn die Anzeige gegen eine Behörde oder einen offiziellen Vertreter gerichtet ist.

    2. Sprachliche Barrieren: Nicht alle nicht-deutschen Bürger*innen sprechen fließend Deutsch, was möglicherweise die Kommunikation mit den Strafverfolgungsbehörden erschweren könnte

    3. Internationale Rechtsfragen: In Fällen, in denen die Straftaten möglicherweise eine internationale Dimension haben, könnten sich zusätzliche rechtliche und diplomatische Fragen ergeben.

    Bei Fragen wendet euch gerne an uns über: klage@palaestinaspricht.de

  • In Deutschland kann jede/r Bürger*in, bzw. jede sich hier aufhaltende Person eine Strafanzeige stellen.

  • In Deutschland gibt es kein Mindestalter, um eine Strafanzeige zu stellen. Allerdings wird in der Praxis empfohlen, dass Kinder und Jugendliche dies in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder eines Rechtsbeistands tun, um sicherzustellen, dass ihre Rechte gewahrt bleiben und sie angemessen unterstützt werden. Wir raten jedoch davon ab, da Minderjährigen der Umfang und Inhalt dieser Kampagne vermutlich nicht in vollem Maße klar ist und das Prozedere auch für die Eltern sehr umständlich sein kann.

  • Das Erstellen einer Anzeige bei der Polizei erfolgt kostenlos. Über den Postweg fallen Portogebühren an.
    Kompaktbrief bis zu 8 Seiten: 1 Euro
    Großbrief 9-95 Seiten: 1,60 Euro

  • Hierdurch verschaffen wir uns einen Überblick über bereits gestellte Anzeigen und können uns beim Ausbleiben einer Rückmeldung zum Stand der Ermittlungen erkundigen und ggf. eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft einfordern.

  • Da es sich um eine Strafanzeige handelt, fallen keine Kosten an. Die Staatsanwaltschaft wird die Anzeige prüfen und dann hoffentlich rechtliche Schritte einleiten. Kosten für dich werden dabei nicht entstehen.

  • Die Zeit, die es braucht, um eine Antwort von der Staatsanwaltschaft nach Einreichung einer Strafanzeige zu erhalten, variiert und kann bis zu Wochen oder Monaten dauern. Es ist ratsam, regelmäßig den Stand des Verfahrens zu erfragen.

    1. Persönlich: direkt bei der Polizei oder der örtlichen
      Staatsanwaltschaft anrufen oder persönlich vorbeigehen, um nach dem Stand Deiner Anzeige zu fragen.

    2. Schriftlich: Brief oder E-Mail an die zuständige Behörde senden. In dieser Anfrage sollten Personalien, die Angaben zur Strafanzeige sowie das Aktenzeichen, falls vorhanden, angeben werden

  • Wir werden euch regelmäßig über die Neuigkeiten und den aktuellen Stand dieser Kampagne informieren.
    Diese Informationen teilen wir euch über die bereits genutzten Kanäle mit (whatsapp/socialmedia/linktree)

  • Es ist sehr unwahrscheinlich, dass die Polizei oder Staatsanwaltschaft dich kontaktiert. Das wäre dann der Fall, wenn Rückfragen zum Verständnis oder Ähnlichem im Rahmen der Ermittlungen melden. Wenn dem so wäre, musst du nur auf alle Details aus der Strafanzeige verweisen. Das entspricht einer vollständigen Zeugenaussage. Gerne könnt ihr uns bei Rückfragen von Seiten der Behörden kontaktieren und uns die Fragen per email klage@palaestinaspricht.de zukommen lassen.

  • Wir nehmen unsere Grundrechte war und bewegen uns auf legalem Terrain, da diese Kampagne durch sehr kompetente Anwälte gestützt wird. Je mehr Menschen in Deutschland davon erfahren, umso mehr Personen befassen sich mit dem Thema. Zwar ist das erste Ziel die Komplizen am Genozid in Gaza, vor Gericht zu bringen aber idealerweise erreichen wir auch einen Nebeneffekt: Personen des öffentlichen Lebens überlegen sich in Zukunft besser, wie sie sich zu unserer Sache äußern. Die Zeit der Straflosigkeit ist vorbei!

  • Wenn es zu einem Verfahren kommt, also wenn die Staatsanwaltschaft tatsächlich Anklage erhebt, kann jeder Beschuldigte (also auch Beck und Co) Akteneinsicht über seine Anwältin beantragen, und kann darüber erkennen, wer Anzeige erstattet hat. Deswegen ist es gut, wenn möglichst viele Anzeige erstatten, denn dann fällt der Fokus nicht auf eine einzelne Person. Wir gehen aber nicht davon aus, dass man als Anzeigenerstatter:in dann noch eine weitere Rolle in dem Verfahren spielen muss, etwa als Zeugin oä.

  • Falls das passiert, reicht es aus, auf die erstattete Anzeige, in der der Sachverhalt und alle möglichen Wahrnehmungen mit Quellennachweisen bereits dargestellt sind, zu verweisen.

  • Palästina Spricht arbeitet mit mehreren vertrauenswürdigen Anwält:innen zusammen, die die Kampagne Palästina Klagt an ehrenamtlich und aus Solidarität unterstützen.

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Pressemitteilung Palästina klagt an