ERKLÄRUNG LANDGERICHT BERLIN MACHT AUS ZEUGIN ANGEKLAGTE -ANGRIFF AUF PALÄSTINENSISCHE FAMILIEN
Am Morgen des 22. September 2025 um 6:40 Uhr klingelte die Berliner Polizei an der Tür einer palästinensischen Familie. Die drei Polizeibeamt*innen behaupteten, einen Beschluss vom Landgericht zu haben, demnach sie die Mutter der Familie zu einem Termin als Zeugin um 11 Uhr ins Gericht bringen müssten. Der Zeugin wurde dieser Beschluss nicht vorgelegt.
Die Betroffene sollte vor Gericht als Zeugin einer Straftat aussagen: Der Angeklagte hatte auf einer Palästina solidarischen Demonstration den Hitlergruß neben einer wehenden Deutschlandfahne gezeigt. Die Zeugin hatte dazu bereits vor Gericht ausgesagt. Der Angeklagte war auch verurteilt worden, ging jedoch in Berufung. Die Zeugin hatte eine Ladung mit einem falschen Namen erhalten und daraufhin das Gericht am Freitag, den 19. Juli angerufen, um sich zu versichern, ob sie gemeint sei mit der Vorladung.
Die Betroffene ist eine palästinensische Menschenrechtsverteidigerin, bei der bereits im Juli eine Hausdurchsuchung und Durchsuchung ihres Arbeitsplatzes durch das Landeskriminalamt stattgefunden hat. Auch diese Durchsuchungen wurden damit begründet, dass die Aktivistin Zeugin einer Straftat gewesen sei.